Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich an das Komitee "Wallis" gerichtet werden.
- Der Kandidat wird den Ad-hoc-Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und einen Auszug aus seinem Strafregister, der weniger als 3 Monate zurückliegt, und ein Farbfoto in Passform zur Verfügung stellen.
- Eine Kopie einer Schusswaffenkaufgenehmigung, die weniger als 3 Monate alt ist, kann den Strafregisterauszug ersetzen.
In der Praxis wird der Kandidat die angeforderten Informationen sowohl per Post (oder per Hand) als auch per Internet übermitteln.
- Der Ausschuss kann einen Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen, der nicht seiner Zustimmung entspricht, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
- Der Kandidat durchläuft einen Beobachtungszeitraum von 2 Jahren (2 Jahre). Während dieser Zeit wird er in einer ordentlichen Sitzung der Sektion einen Gegenstand oder eine Veranstaltung seiner Wahl im Zusammenhang mit unseren Forschungen und Studien vorstellen.
- Er/sie wird so weit wie möglich an Branch-Meetings und Veranstaltungen teilnehmen.
Nach Ablauf der 2 Jahre wird er (sie) von der Generalversammlung der Centrale empfangen und kann wiederum Sponsoren sein.